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	<title>Pressemitteilungen &#8211; mathconcepts &#8211; Axel Kleinlein</title>
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	<title>Pressemitteilungen &#8211; mathconcepts &#8211; Axel Kleinlein</title>
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		<title>Trotz Zillmerverbot: Hohe Provisionen für Versicherungsvermittler in der geförderten Altersvorsorge</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/trotz-zillmerverbot-hohe-provisionen-fuer-versicherungsvermittler-in-der-gefoerderten-altersvorsorge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 08:30:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Provisionen zu Lasten alle Versicherungskunden – Versicherer weiter privilegiert Nach dem Altersvorsorgereformgesetzt sollen nach Plänen der Regierung die Angebote der Versicherer mit faireren Abschlusskosten kalkuliert werden. Das so genannte Zillmern soll für diese Produkte verboten werden. Nach Analyse des Versicherungsmathematikers &#8230;]]></description>
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<p>Provisionen zu Lasten alle Versicherungskunden – Versicherer weiter privilegiert</p>



<p><strong>Nach dem Altersvorsorgereformgesetzt sollen nach Plänen der Regierung die Angebote der Versicherer mit faireren Abschlusskosten kalkuliert werden. Das so genannte Zillmern soll für diese Produkte verboten werden. Nach Analyse des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein verhindert das keineswegs hohe Zahlungen an den Versicherungsvertrieb. „Alle Kunden müssten zukünftig auf Überschüsse verzichten, damit die Vermittler weiter hohe Provisionen erhalten“ fasst er das Ergebnis zusammen. „Versicherer werden auch in Zukunft gegenüber anderen Finanzdienstleistern deutlich privilegiert“ warnt Kleinlein. Er sieht an erster Stelle die Aufsichtsbehörde BaFin in der Pflicht, die Versicherer zu einer auskömmlichen Kalkulation zu zwingen.</strong></p>



<p>Beim so genannten Zillmern geht es darum, dass Versicherungsvermittler eine hohe Provision kassieren können und die Versicherungsunternehmen das bilanziell korrekt zu Lasten genau dieses Neukunden verbuchen können. Bei einem durchschnittlichen 30-Jahresvertrag mit 100 Euro Monatsbeitrag sind das 900 Euro, die als Provision „gezillmert“ werden können. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieses Zillmern bei der geförderten Altersvorsorge zukünftig nicht mehr möglich sein. Die Hoffnung: Provisionen sollen für diese Verträge ratierlich fließen.</p>



<p>„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“ erklärt Kleinlein, der als Versicherungsmathematiker die Hintergründe untersucht hat. Denn neben dem Zillmern kalkulieren die Versicherungsunter-nehmen auch mit zusätzlichen Abschlusskosten. Die werden dann aber nicht dem neuen Vertrag angelastet, sondern mindern das Geschäftsergebnis insgesamt. „Versicherer können solche Verluste über die Überschussbeteiligung dem Gesamtkollektiv anlasten“ erläutert Kleinlein. Das heißt: Wenn zukünftig ein Vermittler einen solchen Vertrag verkauft, gehen die 900 Euro Provision bilanziell nicht zu Lasten des Neukunden. Stattdessen werden diese Provisionen dann zum Großteil allen Kunden abgezogen und führen zu niedrigeren Überschüssen.</p>



<p>Aufsichtsrechtlich soll ein Versicherer eigentlich so kalkulieren, dass er „allen seinen Verpflichtungen nachkommen kann“ (§ 138 VAG) – ohne auf andere Geldquellen wie etwa die Überschüsse anderer Kunden zuzugreifen. Konkret bedeutet das, dass die über die Zillmerung eingerechneten Abschlusskosten ausreichen sollten, um Provisionen und andere Kosten beim Vertragsabschluss zu begleichen.</p>



<p>Das funktioniert aber schon jetzt nicht. „Branchenweit sind etwa ein Drittel aller Abschlusskosten nicht über das Zillmerverfahren abgedeckt“, so Kleinlein. Konkret sind allein in 2023 über 3 Milliarden an solchen Kosten angefallen, die über das erlaubte Zillmern hinausgehen. „Im Schnitt verzichtete jeder Kunde pro Vertrag auf etwa 40 € an potenziellen Überschüssen, damit die Versicherer die Provisionen bezahlen konnten“ resümiert er.</p>



<p>Schon die Vergangenheit zeigt, dass eine niedrigere Zillmerung nicht automatisch zu niedrigeren Abschlusskosten führt. „2014 sank der Zillmersatz von 4 Prozent auf 2,5 Prozent und trotzdem sanken die Abschlusskosten gerad mal von 5 Prozent auf 4,9 Prozent“ so Kleinlein.</p>



<p>Der Trick, die Abschlusskosten dem Gesamtkollektiv anzulasten, funktioniert aber nur bei Angeboten der Versicherer. Banken oder Fondsgesellschaften haben keine Möglichkeiten, Kostenbelastungen der Neukunden auf den Bestand abzuwälzen – nur die Versicherer. „Wer einen echten Wettbewerb haben will, der muss diese Privilegierung der Versicherer ausmerzen“, fordert Kleinlein.</p>



<p>Zwei Lösungsansätze könnten nach Ansicht des Experten helfen. „Wir brauchen entweder eine Aufsicht, die dafür sorgt, dass die Versicherungsunternehmen auskömmlich und redlich kalkulieren, oder wir brauchen eine Provisionsbeschränkung in der geförderten Altersvorsorge“ fasst Kleinlein das Ergebnis seiner Analyse zusammen.</p>



<p>Dabei ist der Weg über die BaFin die sauberste Lösung: „Die Aufsichtsbehörde BaFin sollte endlich dafür sorgen, dass Versicherungsunternehmen &#8211; wie jeder gute Kaufmann &#8211; nur so viel Geld ausgeben, wie sie auch in das Produkt einkalkulieren“ fordert Kleinlein.</p>



<p>Ein anderer Weg zur Schadensbegrenzung bei der Verbuchung der Abschlusskosten wäre es dagegen, ausdrücklich zu fordern, dass Provisionen nur ratierlich ausgezahlt werden dürfen. Angesichts dessen, dass Milliarden an Steuergeldern zur Förderung dieser Produkte verwendet werden sollen, ist eine solche Sonderregelung für geförderte Verträge auch politisch durchsetzbar, vermutet Kleinlein.</p>



<p>Denn besonders bei einer mit Steuergeldern geförderten Altersvorsorge sei es hoch-problematisch, dass Versicherer mit der Hoffnung auf zukünftige Gewinne schon heute das Geld anderer Kunden für hohe Provisionen ausgeben. „Es ist ein fatales Signal, wenn Bestandskunden auf Rendite verzichten sollen, um das steuerlich geförderte Neugeschäft zu finanzieren“ kritisiert Kleinlein.</p>



<p>V.i.S.d.P. Axel Kleinlein &#8211; Berlin 19.02.2026</p>



<p>Die Pressemitteilung <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2026/02/hohe-provisionen-trotz-zillmerverbot.pdf">hier</a> als pdf</p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zu hoher Kostendeckel in der geförderten Altersvorsorge belastet besonders junge Kunden</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/zu-hoher-kostendeckel-in-der-gefoerderten-altersvorsorge-belastet-besonders-junge-kunden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Feb 2026 11:02:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bunderegierung plant mit dem Altersvorsorgereformgesetzt eine Neuordnung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Dabei soll für bestimmte Produkte erstmals ein Kostendeckel eingeführt werden. Nach Berechnungen des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein bedeutet dies, dass einem heute 20-jährigen mehr als ein Drittel dessen, was &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Die Bunderegierung plant mit dem Altersvorsorgereformgesetzt eine Neuordnung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Dabei soll für bestimmte Produkte erstmals ein Kostendeckel eingeführt werden. Nach Berechnungen des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein bedeutet dies, dass einem heute 20-jährigen mehr als ein Drittel dessen, was er zahlt, als Kosten abgezogen werden. „Dieser Kostendeckel ist zu hoch und ein Freifahrtschein besonders junge Kunden zu schröpfen“ erklärt Kleinlein. Er rechnet vor, dass besonders junge Sparer trotz Kostendeckel hohe Abzüge befürchten müssen, bei älteren Kunden ist der Kostenspielraum aber geringer.</strong></p>



<p>Der Kostendeckel soll die sogenannten „Effektivkosten“ auf 1,5 Prozent für das Standarddepot beschränken. Effektivkosten von 1,5 Prozent bedeuten, dass bei einer gegebenen Wertentwicklung der Kapitalanlage die Rendite durch die Kostenbelastung gerade um diese 1,5 Prozent sinkt. Würde also am Kapitalmarkt eigentlich eine Rendite von fünf Prozent erwirtschaftet werden und es fallen Effektivkosten von 1,5 Prozent an, so verbleiben nur 3,5 Prozent tatsächliche Rendite. Zahlt der Kunde monatlich 100 Euro ein, und es würden keine Kosten anfallen, so würde er im Beispiel bei einer Laufzeit von 47 Jahren knapp 220.000 Euro haben. Durch die Kosten entgehen ihm gut 78.000 Euro, so dass er nur gut 141.000 Euro im Alter 67 hat.</p>



<p>„Durch den Zinseszinseffekt schlagen die Effektivkosten bei langen Laufzeiten besonders stark zu“ erläutert Kleinlein. Er rechnet vor, dass dies einem kostenfreien Sparvertrag entspricht, in den der Kunde nur 64,25 Euro monatlich einzahlt. Die Kosten wirken also so, als würden ihm monatlich 35,67 Euro abgezogen werden. „Die Angabe der Effektivkosten ist nur für einen Finanzmathematiker wirklich verständlich und geben kein Gefühl für die echte Kostenbelastung“, so Kleinlein. Denn würde ein heute 50-jähriger auch bei 5 Prozent Verzinsung, Effektivkosten von 1,5 Prozent und auch bis 67 sparen wollen, so fällt die Rechnung hier anders aus. Die Kosten wirken nun so, als würden ihm monatlich nur 12,75 € für Kosten abgezogen werden.</p>



<p>„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“ kritisiert Kleinlein daher diesen Aspekt des Gesetzentwurfs. „Wenn wir besonders junge Menschen dazu animieren wollen fürs Alter vorzusorgen, dann müssen die Kosten runter“ resümiert er. „Altersvorsorge sollte sich besonders für junge Menschen lohnen und nicht ihre Jugend bestrafen“. Besser wäre ein Kostendeckel bezogen auf den Sparbeitrag. „Nur wenn klar ist, welcher Anteil meines Sparbeitrags für Kosten abgezogen wird, dann kann ich günstige oder teure Verträge erkennen“, so Kleinlein.</p>



<p>Tabelle: <strong>Ein Kostendeckel von 1,5 % p.a. für „Effektivkosten“ belastet besonders junge Sparer</strong></p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="758" height="203" src="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2026/02/tabelle-pm-022026.jpg" alt="" class="wp-image-500" srcset="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2026/02/tabelle-pm-022026.jpg 758w, https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2026/02/tabelle-pm-022026-720x193.jpg 720w" sizes="(max-width: 758px) 100vw, 758px" /></figure>



<p>Lesebeispiel:</p>



<p>Wenn eine heute 40-jährige Person jeden Monat 100 Euro bis Rentenbeginn in 27 Jahren sparen will und die Kapitalanlage eigentlich 5 % bringt, aber davon 1,5 % an Kosten abgezogen werden, dann stehen zu Rentenbeginn nur 53.501,16 € zur Verfügung. Wäre der Vertrag kostenfrei gewesen, so hätte er aber 13.865,30 € mehr für die Rente. Die Kosten wirken also so, als würden ihm jeden Monat 20,58 € vom Sparbeitrag abgezogen.</p>



<p>Berechnungsannahmen: Wertentwicklung vor Kosten 5,0 %, Effektivkosten von 1,5 %, Anspardauer bis Alter 67, monatliche Sparleistung von 100 Euro</p>



<p><a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2026/02/pm-022026-kostendeckel.pdf">Diese Pressemitteilung als pdf</a></p>



<p></p>



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			</item>
		<item>
		<title>Regierung plant „Massive Einschränkung von Verbraucherrechten“</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/regierung-plant-massive-einschraenkung-von-verbraucherrechten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2025 09:04:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Regierung plant „Massive Einschränkung von Verbraucherrechten“ Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags warnte gestern Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein vor „massiven Einschränkungen von Verbraucherrechten“ angesichts geplanter Änderungen im Versicherungsrecht. Zum einen soll das Recht auf nachträgliche Aushändigung der vollständigen Vertragsunterlagen gestrichen werden. Zum &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Regierung plant „Massive Einschränkung von Verbraucherrechten“</strong></p>



<p><strong>Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags warnte gestern Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein vor „massiven Einschränkungen von Verbraucherrechten“ angesichts geplanter Änderungen im Versicherungsrecht. Zum einen soll das Recht auf nachträgliche Aushändigung der vollständigen Vertragsunterlagen gestrichen werden. Zum anderen sollen die Versicherungsunternehmen zukünftig nicht mehr über die Rechtsfolgen eines Widerrufs informieren müssen. Auch sollen &#8211; selbst bei unvollständigen oder gar falschen Belehrungen &#8211; die Versicherungsunternehmen nach zwei Jahren und 14 Tagen keine ernsthaften Konsequenzen mehr fürchten müssen. „Ich habe in den letzten 25 Jahren keinen derartigen Angriff auf Verbraucherrechte erlebt“, so Kleinlein.</strong></p>



<p>Die Wichtigkeit auch nachträglich alle Unterlagen bekommen zu können erläutert Kleinlein an einem Beispiel: Hätte zum Beispiel ein Verbraucher eine Versicherung gegen Wohnungsbrand abgeschlossen und dabei auch Fahrlässigkeit mitversichert, so hätte er Anspruch auf Regulierung auch dann, wenn er vergisst die letzte Kerze des Adventskranzes zu löschen und dadurch die Wohnung abbrennt. Wenn dabei dann aber auch die Versicherungsbedingungen verbrennen, kann er den Versicherungsschutz nicht nachweisen. Nur wenn das Versicherungsunternehmen nachträglich erneut die vollständigen Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt, kommt er zu seinem Schutz. Zukünftig kann er sich aber darauf nicht verlassen.</p>



<p>Auch in der Lebensversicherung sind schwerwiegende Probleme vorprogrammiert: Denn bei Verträgen, die über Jahrzehnte laufen, ist es leicht möglich, dass die Unterlagen verloren gehen oder einfach nicht mehr lesbar sind. „Wer vor 20 Jahren die Versicherungsbedingungen als CD-ROM bekommen hat, der kann sie heute nicht mehr lesen, den heutigen Notebooks fehlt dazu die nötige Technik“ erklärt Kleinlein. Der Zugriff auf die vollständigen Vertragsunterlagen ist aber gerade in der Altersvorsorge wichtig, wenn etwa die Eltern für das Kind einen Vertrag beginnen und das Kind später den Vertrag fortsetzen soll. „Die Frühstartrente wird zum Rohrkrepierer, wenn die Kinder die Vertragsunterlagen später nicht mehr beim Versicherer nachfordern können“ warnt Kleinlein.</p>



<p>Heute müssen die Versicherungsunternehmen bei fehlerhaften oder falschen Widerrufsbelehrungen noch ein „ewiges Widerrufsrecht“ befürchten. Zukünftig soll dies auf nur noch gut zwei Jahre eingeschränkt werden. Aus Sicht Kleinleins ein Unding: „Die Regelungen seit 2008 haben sich bewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine nachweislich erfolgreiche Regelung nun massiv zu Lasten der Verbraucher eingeschränkt werden soll.“</p>



<p>Die Stellungnahme zum Gesetz finden Sie <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/2024-10-16-stellungnahme-vvvr-ak.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">HIER</a></p>



<p>Ein Aufzeichnung der Sachverständigenanhörung finden Sie <a href="https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7643793" target="_blank" rel="noopener">HIER</a></p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Frühstartrente rechnet sich nur mit Riester-Reform</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/fruehstartrente-rechnet-sich-nur-mit-riester-reform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2025 09:47:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Rahmen der aktuell angedachten Rentenreform plant die Bundesregierung die Einführung einer staatlich geförderten Frühstart-Rente. Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hat mögliche Rentenhöhen für dieses Konzept errechnet. Dabei hat er zum einen die Frühstart-Rente als eigenständiges Sparprodukt untersucht und zum anderen eine &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Im Rahmen der aktuell angedachten Rentenreform plant die Bundesregierung die Einführung einer staatlich geförderten Frühstart-Rente. Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hat mögliche Rentenhöhen für dieses Konzept errechnet. Dabei hat er zum einen die Frühstart-Rente als eigenständiges Sparprodukt untersucht und zum anderen eine mögliche Koppelung mit einer reformierten Riester-Rente. „Die Frühstartrente kann ein effizienter Beitrag zur Altersvorsorge sein, wenn sie mit einer reformierten Riester-Rente kombiniert wird“ so sein Fazit.</strong></p>



<p>Bei der Frühstart-Rente sollen Kinder zwischen dem sechsten und achtzehnten Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgeprodukt vom Staat eingezahlt bekommen. Dann soll sich das Kapital verzinsen und schließlich mit 67 verrentet werden. Werden ab 18 keine weiteren Gelder eingezahlt, so ergibt sich bei einer guten Wertentwicklung bei einem günstigen Produkt eine inflationsbereinigte Monatsrente von 26,37 €. Die dabei angesetzten Effektivkosten von 0,4 % entsprechen dabei etwa einem guten ETF. Bei einem teureren Produkt ergeben sich jedoch nur 7,20 € Monatsrente. „Wir haben hier Kosten angesetzt wie sie bei Lebensversicherern zu beobachten sind“, erläutert Kleinlein.</p>



<p>Würde aber ab 18 weiter angespart werden &#8211; etwa 10 Euro im Monat – so ergeben sich bereits inflationsbereinigte Renten von 52,96 € bei einem günstigen Produkt oder 18,67 € bei einem teuren Angebot. Würde die volle Sparleistung eines Riestervertrags – also 2.100 € pro Jahr ab Alter 18 &#8211; zusätzlich angespart werden, so ergeben sich sogar inflationsbereinigte Renten von 491,71 € bzw. 207,95 €. „Der Erfolg der Frühstart-Rente hängt entscheidend davon ab, dass ein Nachfolger der Riester-Rente in das Konzept eingebunden wird“, erklärt Kleinlein.</p>



<p>Für die reformierte Riester-Rente müssten dann aber bisherige Hemmnisse abgebaut werden. „Verrentungspflicht und Kapitalerhaltsgarantie machen die Riester-Rente bislang unflexibel und ineffizient“, erklärt Kleinlein. Er lobt aber den Reformentwurf aus dem letzten Jahr. „Wir haben mit dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge aus dem letzten Jahr einen guten Ansatz, der jetzt verfolgt werden sollte“, fordert Kleinlein die Politik auf.</p>



<p>Die Frühstart-Rente soll neben dem Spareffekt auch dafür sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig mit Geld und Sparprozessen auseinandersetzen. „Der pädagogische Effekt kann sicher sehr gut sein“, schätzt Kleinlein ein. „Die dabei angewendeten Produkte sollten dennoch günstig, transparent und effizient sein“, fordert er. Mit Blick auf die Assekuranz ist er skeptisch: „Ich sehe nicht, dass die Versicherungswirtschaft diese Hürden nehmen kann“.</p>



<p><a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2025/07/pressemitteilung-fruehstartrente-kleinlein.pdf">Pressemitteilung mit Berechnungen hier</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Riester-Neuregelung bevorzugt Versicherer zu Lasten des Wettbewerbs</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/riester-neuregelung-bevorzugt-versicherer-zu-lasten-des-wettbewerbs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Oct 2024 07:40:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Gutes Gesetz mit handwerklichen Schwächen Das Bundesfinanzministerium hat jüngst das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge“ vorgelegt, mit dem die Riester-Rente zukunftsfähig gemacht werden soll. Diplommathematiker Axel Kleinlein hat hierzu eine Stellungnahme erstellt. „Im Großen und Ganzen ist das &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Gutes Gesetz mit handwerklichen Schwächen</p>



<p><strong>Das Bundesfinanzministerium hat jüngst das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge“ vorgelegt, mit dem die Riester-Rente zukunftsfähig gemacht werden soll. Diplommathematiker Axel Kleinlein hat hierzu eine Stellungnahme erstellt. „Im Großen und Ganzen ist das Gesetz ein großer Wurf, ein guter Schritt nach vorne und führt zu echten Besserungen für die Bürgerinnen und Bürger“, resümiert Kleinlein. Besonders positiv hebt er hervor, dass sich die Versicherungswirtschaft zukünftig einem echten Wettbewerb stellen soll. „Leider finden sich im Kleingedruckten immer noch massive Bevorzugungen der Versicherungswirtschaft“, kritisiert er aber. So würden nach derzeitigem Wortlaut auch weiterhin die Versicherer allein die Auszahlphase beherrschen. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert die handwerklichen Fehler auszumerzen und Auszahlpläne zum Beispiel über Fondsgesellschaften oder ETFs zu ermöglichen“.</strong></p>



<p>Das Hauptproblem besteht darin, dass für die Auszahlphase eine sehr strikte Kostenstruktur vorgesehen ist, die den Angeboten vieler Finanzdienstleister fremd sind. „Hier wird durch die Hintertür dafür gesorgt, dass auch weiterhin die Versicherer mit ihren teuren Verrentungen den Markt dominieren“, so Kleinlein. Kleinlein beschreibt das Dilemma mit einem alltäglichen Vergleich: „Das ist so, als sollte es eigentlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn geben, im Kleingedruckten dann aber steht, dass nur Fahrzeuge mit einer Stern-Verzierung das Gaspedal durchdrücken dürfen.“ Ähnlich ist die gesetzliche Kostenvorgabe, die letztlich nur für Versicherer anwendbar ist und andere Finanzdienstleister ausschließt. „Auch in der Auszahlphase brauchen wir einen echten Wettbewerb“, fordert Kleinlein.</p>



<p>Zusätzlich regt er an, dass für die Auszahlpläne ein größerer kalkulatorischer Gestaltungsspielraum eingeräumt werden sollte. „Das Gesetz ermöglicht den Versicherern neue Produktkonstruktionen. Das sollte dann auch für die anderen Anbieter gelten!“, fordert der Versicherungsmathematiker.</p>



<p>Was die Sterblichkeitsannahmen betrifft, sollte bei den Angeboten der Versicherer zudem eine größere Transparenz gewährleistet werden. „Nur wenn der Kunde weiß mit welcher Lebenserwartung der Tarif kalkuliert ist, kann er das Angebot vernünftig einordnen“, begründet Kleinlein seinen Vorstoß.</p>



<p>Die Stellungnahme kann <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2024/10/2024-10-17-stellungnahme-pav-gesetz-axel-kleinlein.pdf">hier </a>heruntergeladen werden.</p>



<p>Die Pressemitteilung finden Sie <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2024/10/pm-mc-kleinlein181024.pdf">hier </a>als pdf.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mehr Geld für überhöhte Versicherungsprovisionen als für Kindergrundsicherung</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/mehr-geld-fuer-ueberhoehte-versicherungsprovisionen-als-fuer-kindergrundsicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jul 2024 09:25:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[3,5 Milliarden Minderung der Überschussbeteiligung wegen hoher Provisionen und Abschlusskosten Der Lobbyverband der Deutschen Versicherer hat die Branchenzahlen des Lebensversicherungsgeschäfts für das Jahr 2023 vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass überhöhte Provisionszahlungen und Abschlusskosten mit mehr als 3,5 Milliarden Euro zu &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>3,5 Milliarden Minderung der Überschussbeteiligung wegen hoher Provisionen und Abschlusskosten</p>



<p><strong>Der Lobbyverband der Deutschen Versicherer hat die Branchenzahlen des Lebensversicherungsgeschäfts für das Jahr 2023 vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass überhöhte Provisionszahlungen und Abschlusskosten mit mehr als 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Überschüsse aller Versicherten gehen. Hinzu kommen die schon nach normaler Kalkulation angesetzten 4,4 Milliarden an sogenannten gezillmerten Abschlusskosten. Der unabhängige Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein erklärt dazu: „Für überhöhte Provisionen und überteuerte Abschlusskosten entziehen die Versicherer 3,5 Milliarden an Überschüssen– zu Lasten der Kunden!“ Um diese überrechnungsmäßigen Kosten einzuordnen, vergleicht Kleinlein diese Summe mit dem Budget für die Kindergrundsicherung: „Allein die über das normale Maß hinausgehenden Zahlungen an Versicherungsvermittler und für Abschlusskosten reichen aus, um die Kindergrundsicherung mehr als zu verdoppeln.“</strong></p>



<p>Lebensversicherungsunternehmen müssen den Vertrieb von Lebensversicherungen bezahlen, etwa interne Bürokratie und hohe einmalige Provisionen der Vermittler. „Nach dem Aufsichtsrecht sollten diese Kosten über das Zillmerverfahren gedeckt werden“ erklärt Kleinlein. Das ist in der Deckungsrückstellungsverordnung in § 4 geregelt. Die aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem Lobbyverband der Versicherer, zeigen aber, dass die Versicherer diese aufsichtsrechtlichen Vorgaben massiv reißen. „Neben 4,4 Milliarden, die nach der normalen Kalkulation kalkulatorisch in Ordnung wären, fallen weitere 3,5 Milliarden Zusatzkosten an. Ein überteuerter Vertrieb und hohe Abschlusskosten sorgen dafür“.</p>



<p>Die nach dem Zillmerverfahren angesetzten Kosten werden von Neukunden jeweils selbst getragen. Die weiteren 3,5 Milliarden gehen aber zu Lasten der gesamten Überschussbeteiligung und schädigen damit mittelbar alle Kunden. Zwar kann über spätere Zahlungen der Kunden mittelfristig ein Ausgleich erfolgen. „Da Kündigung der Normalfall ist, bleibt das Kollektiv auf einem erheblichen Teil dieser Kosten sitzen“ so Kleinlein.</p>



<p>Um eine Einordnung dieser Kosten zu geben, vergleicht Kleinlein diese überhöhten Kosten mit dem Budget von 2,4 Milliarden für die Kindergrundsicherung, wie es im letzten Jahr festgezurrt wurde. Damit möchte Kleinlein erneut auf die große Bedeutung der überhöhten Abschlusskosten und Provisionen aufmerksam machen. „Es ist für die Versicherungswirtschaft anscheinend in Ordnung, den Vertrieb von Lebensversicherungen mit deutlich mehr Geld zu alimentieren, als uns als Gesellschaft die Kindergrundsicherung wert ist“ resümiert Kleinlein.</p>



<p>Pressemitteilung als pdf <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2024/07/pm-mc-kleinlein-29072024.pdf">hier</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Doppelwumms in der Lebensversicherung erschüttert die Branche</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/doppelwumms-in-der-lebensversicherung-erschuettert-die-branche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 2023 11:58:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Veröffentlichungen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[14.09.2023: Mit zwei Maßnahmen sorgen EU-Kommission und die deutsche Aufsicht für eine deutliche Anpassung des Geschäftsmodells der deutschen Versicherer. Brüssel möchte zum einen das Vertriebsmodell umkrempeln und insbesondere die herkömmliche Provisionsberatung durch Makler verbieten. Zum anderen wird die deutsche Aufsicht &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>14.09.2023: <strong>Mit zwei Maßnahmen sorgen EU-Kommission und die deutsche Aufsicht für eine deutliche Anpassung des Geschäftsmodells der deutschen Versicherer. Brüssel möchte zum einen das Vertriebsmodell umkrempeln und insbesondere die herkömmliche Provisionsberatung durch Makler verbieten. Zum anderen wird die deutsche Aufsicht zukünftig dafür Sorge tragen, dass die Altersvorsorgeprodukte der Versicherer einen echten Kundennutzen, etwa durch einen Inflationsausgleich, bieten. „Aktuell sehe ich flächendeckend keine Angebote, die den Kundennutzen erfüllen.“ erklärte Axel Kleinlein, unabhängiger Versicherungsmathematiker heute auf dem 19. MCC-Strategiekongress. „Die deutschen Versicherer sind mittelfristig nicht auf die neuen Herausforderungen vorbereitet.“ resümiert er.</strong></p>



<p>Aufgrund der „Retail Investment Strategy“ (RIS), die Finanzkommissarin Miread McGuiness im Frühjahr vorgestellt hat, droht de facto ein Provisionsverbot für Makler. Verschiedene deutsche Vermittlerverbände streiten sich derzeit in der Frage der Auslegung der Regeln der RIS um Argumente gegen die Neuregelungen zu finden. Auch die anscheinend auf Drängen der Versicherungsindustrie erfolgte Intervention des Bundesfinanzministers Christian Lindner konnte die Regeln nicht hinreichend entschärfen. „Der Aktionismus einiger Vermittlerverbände und Teilen der Regierung wird nichts daran ändern, dass diese europaweite Regelung einen Umbruch für Makler und Vermittler in Deutschland erzwingt“ erklärt Kleinlein, der mehrere Jahre als Präsident von Better Finance europäische Verbraucherpolitik mitgestaltet hat. „Die Branche muss lernen, dass sich die europäische Politik nicht so leicht von der deutschen Versicherungs- und Vermittlerlobby treiben lässt, wie sie es aus Bonn und Berlin in den letzten Jahrzehnten gewöhnt ist.“</p>



<p>Auch das neue Bafin-Merkblatt zum Wohlverhalten der Versicherungsunternehmen fordert ein massives Umdenken. Demnach müssen die Altersvorsorgeangebote der Versicherer zukünftig entweder besonders sicher sein oder zumindest einen Inflationsausgleich erwarten lassen. In einem Beispiel eines großen Anbieters rechnete Kleinlein aber die derzeitige desolate Lage vor. „Bei einer 30 Jahre laufenden Basisrente verbleiben, selbst bei einer angenommenen Verzinsung von fünf Prozent, nach Abzug der Kosten noch nicht einmal zwei Prozent als Sparrendite bei den Kunden“, erklärt Kleinlein. „Das ist kein Kundennutzen, das ist Abzocke.“ Bezieht man – wie im Merkblatt gefordert – auch die Verrentung mit ein, so stellt sich die Situation noch dramatischer dar. „Eine Kundin, die eine durchschnittliche Lebenserwartung hat, wird bei diesem Produkt selbst inklusive Überschüssen nur das eingezahlte Geld zurückbekommen. Bei einem Mann sieht das noch schlechter aus, da der durchschnittlich ein paar Jahre früher verstirbt“.</p>



<p>Auf dem 19. Strategiekongress der Assekuranz „Insurance Today and Tomorrow“ des MCC fasst Kleinlein die Lage zusammen: „Die deutschen Versicherer müssen zügig ihre Produktpalette überarbeiten um einen Kundennutzen erzielen zu können, gleichzeitig müssen sie den Vertrieb neu organisieren, um der RIS zu genügen. Dieser Doppelwumms verändert die Lage der deutschen Lebensversicherer dramatisch.“. Mit Hinblick auf die politische Konstellation erläutert er: „Während in der Vergangenheit die jeweilige Bundesregierung immer wieder der Branche mit neuen branchenfreundlichen Gesetzen zur Seite gesprungen ist, geht diese Strategie in Brüssel nicht mehr auf.“</p>
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		<title>Wildwuchs bei Renten weiter nicht im Fokus der Aufsichtsbehörde</title>
		<link>https://www.mathconcepts.de/aktuelles/pressemitteilungen/versuch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 09:51:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Gute Ansätze bei Wohlverhaltensregeln für Lebensversicherer greifen nicht weit genug Berlin, 1. Juni 2023: Die Aufsichtsbehörde BaFin hat jüngst Regelungen vorgestellt, die Lebensversicherungs-unternehmen zu mehr „Wohlverhalten“ anhalten. Ein Lob des unabhängigen Versicherungsmathematikers Dipl. Math. Axel Kleinlein: „Die Bafin benennt klar &#8230;]]></description>
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<p><strong>Gute Ansätze bei Wohlverhaltensregeln für Lebensversicherer greifen nicht weit genug</strong></p>



<p>Berlin, 1. Juni 2023: <strong>Die Aufsichtsbehörde BaFin hat jüngst Regelungen vorgestellt, die Lebensversicherungs-unternehmen zu mehr „Wohlverhalten“ anhalten. Ein Lob des unabhängigen Versicherungsmathematikers Dipl. Math. Axel Kleinlein: „Die Bafin benennt klar das Kostenproblem und den Interessenskonflikt durch hohe Provisionen.“ Jedoch vermisst er Regeln für die Verrentungsphase bei Privat-, Riester- oder Rüruprenten: „Der Wildwuchs mit zu geringen Renten geht ungehemmt weiter, da die Bafin weiter die Augen verschließt“.</strong></p>



<p>Mit dem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ setzt die Bafin wichtige europarechtliche Vorgaben auf nationaler Ebene um. Zentral ist dabei der „Kundennutzen“ der für Versicherte gewährleistet werden soll. Auch Interessenskonflikte durch hohe Provisionen sollen angegangen werden. „Es war längst an der Zeit, die guten europarechtlichen Anforderungen auch auf nationale Eben zu ziehen“ kommentiert Kleinlein.</p>



<p>Jedoch bemängelt er eine „ungenügende Betrachtung der Verrentungsphase“ obgleich nach EU-Vorgaben die gesamte Vertragsdauer im Fokus zu stehen habe. Auch wenn im Merkblatt die Verrentung kurz erwähnt wird, fehlen aber konkrete Regeln. „Die Bafin interessiert sich nicht dafür, wie fair oder unfair die Versicherungsunternehmen die Rente für die Kunden bemessen“ empört sich Kleinlein.</p>



<p>Kleinlein hat in der Vergangenheit mehrfach die für die Versicherten schlechten Verrentungskonditionen kritisiert. „Oft müssen die Versicherten mehr als 100 Jahr alt werden um über die Rente zumindest das eingesetzte Geld inflationsbereinigt wieder herauszubekommen.“ fasst er seine Hauptkritik zusammen.</p>



<p>Die Bafin stellte das „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ im Herbst letzten Jahres zur Konsultation und beabsichtigte, die von Lobbyverbänden und Experten eingereichten Stellungnahmen zu veröffentlichen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. „Leider kann nicht nachvollzogen werden, welcher Lobbyverband sich mit seiner Stellungnahme besonders gut durchsetzen konnte“ kritisiert Kleinlein. So ist etwa laut Bürgerbewegung Finanzwende e. V. der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Deutschlands Top-Lobbyist.</p>



<p>Pressemitteilung als <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2023/06/pm-01062023-mathconcepts-kleinlein.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">pdf</a></p>



<p>Die Stellungnahme von Axel Kleinlein zum Entwurf finden Sie <a href="https://www.mathconcepts.de/wp-content/uploads/2023/04/bafin-konsultation-08-22-final-von-a-kleinlein.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>
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