Gute Ansätze bei Wohlverhaltensregeln für Lebensversicherer greifen nicht weit genug
Berlin, 1. Juni 2023: Die Aufsichtsbehörde BaFin hat jüngst Regelungen vorgestellt, die Lebensversicherungs-unternehmen zu mehr „Wohlverhalten“ anhalten. Ein Lob des unabhängigen Versicherungsmathematikers Dipl. Math. Axel Kleinlein: „Die Bafin benennt klar das Kostenproblem und den Interessenskonflikt durch hohe Provisionen.“ Jedoch vermisst er Regeln für die Verrentungsphase bei Privat-, Riester- oder Rüruprenten: „Der Wildwuchs mit zu geringen Renten geht ungehemmt weiter, da die Bafin weiter die Augen verschließt“.
Mit dem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ setzt die Bafin wichtige europarechtliche Vorgaben auf nationaler Ebene um. Zentral ist dabei der „Kundennutzen“ der für Versicherte gewährleistet werden soll. Auch Interessenskonflikte durch hohe Provisionen sollen angegangen werden. „Es war längst an der Zeit, die guten europarechtlichen Anforderungen auch auf nationale Eben zu ziehen“ kommentiert Kleinlein.
Jedoch bemängelt er eine „ungenügende Betrachtung der Verrentungsphase“ obgleich nach EU-Vorgaben die gesamte Vertragsdauer im Fokus zu stehen habe. Auch wenn im Merkblatt die Verrentung kurz erwähnt wird, fehlen aber konkrete Regeln. „Die Bafin interessiert sich nicht dafür, wie fair oder unfair die Versicherungsunternehmen die Rente für die Kunden bemessen“ empört sich Kleinlein.
Kleinlein hat in der Vergangenheit mehrfach die für die Versicherten schlechten Verrentungskonditionen kritisiert. „Oft müssen die Versicherten mehr als 100 Jahr alt werden um über die Rente zumindest das eingesetzte Geld inflationsbereinigt wieder herauszubekommen.“ fasst er seine Hauptkritik zusammen.
Die Bafin stellte das „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ im Herbst letzten Jahres zur Konsultation und beabsichtigte, die von Lobbyverbänden und Experten eingereichten Stellungnahmen zu veröffentlichen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. „Leider kann nicht nachvollzogen werden, welcher Lobbyverband sich mit seiner Stellungnahme besonders gut durchsetzen konnte“ kritisiert Kleinlein. So ist etwa laut Bürgerbewegung Finanzwende e. V. der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Deutschlands Top-Lobbyist.
Pressemitteilung als pdf
Die Stellungnahme von Axel Kleinlein zum Entwurf finden Sie hier.