Zu hoher Kostendeckel in der geförderten Altersvorsorge belastet besonders junge Kunden

Die Bunderegierung plant mit dem Altersvorsorgereformgesetzt eine Neuordnung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Dabei soll für bestimmte Produkte erstmals ein Kostendeckel eingeführt werden. Nach Berechnungen des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein bedeutet dies, dass einem heute 20-jährigen mehr als ein Drittel dessen, was er zahlt, als Kosten abgezogen werden. „Dieser Kostendeckel ist zu hoch und ein Freifahrtschein besonders junge Kunden zu schröpfen“ erklärt Kleinlein. Er rechnet vor, dass besonders junge Sparer trotz Kostendeckel hohe Abzüge befürchten müssen, bei älteren Kunden ist der Kostenspielraum aber geringer.

Der Kostendeckel soll die sogenannten „Effektivkosten“ auf 1,5 Prozent für das Standarddepot beschränken. Effektivkosten von 1,5 Prozent bedeuten, dass bei einer gegebenen Wertentwicklung der Kapitalanlage die Rendite durch die Kostenbelastung gerade um diese 1,5 Prozent sinkt. Würde also am Kapitalmarkt eigentlich eine Rendite von fünf Prozent erwirtschaftet werden und es fallen Effektivkosten von 1,5 Prozent an, so verbleiben nur 3,5 Prozent tatsächliche Rendite. Zahlt der Kunde monatlich 100 Euro ein, und es würden keine Kosten anfallen, so würde er im Beispiel bei einer Laufzeit von 47 Jahren knapp 220.000 Euro haben. Durch die Kosten entgehen ihm gut 78.000 Euro, so dass er nur gut 141.000 Euro im Alter 67 hat.

„Durch den Zinseszinseffekt schlagen die Effektivkosten bei langen Laufzeiten besonders stark zu“ erläutert Kleinlein. Er rechnet vor, dass dies einem kostenfreien Sparvertrag entspricht, in den der Kunde nur 64,25 Euro monatlich einzahlt. Die Kosten wirken also so, als würden ihm monatlich 35,67 Euro abgezogen werden. „Die Angabe der Effektivkosten ist nur für einen Finanzmathematiker wirklich verständlich und geben kein Gefühl für die echte Kostenbelastung“, so Kleinlein. Denn würde ein heute 50-jähriger auch bei 5 Prozent Verzinsung, Effektivkosten von 1,5 Prozent und auch bis 67 sparen wollen, so fällt die Rechnung hier anders aus. Die Kosten wirken nun so, als würden ihm monatlich nur 12,75 € für Kosten abgezogen werden.

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“ kritisiert Kleinlein daher diesen Aspekt des Gesetzentwurfs. „Wenn wir besonders junge Menschen dazu animieren wollen fürs Alter vorzusorgen, dann müssen die Kosten runter“ resümiert er. „Altersvorsorge sollte sich besonders für junge Menschen lohnen und nicht ihre Jugend bestrafen“. Besser wäre ein Kostendeckel bezogen auf den Sparbeitrag. „Nur wenn klar ist, welcher Anteil meines Sparbeitrags für Kosten abgezogen wird, dann kann ich günstige oder teure Verträge erkennen“, so Kleinlein.

Tabelle: Ein Kostendeckel von 1,5 % p.a. für „Effektivkosten“ belastet besonders junge Sparer

Lesebeispiel:

Wenn eine heute 40-jährige Person jeden Monat 100 Euro bis Rentenbeginn in 27 Jahren sparen will und die Kapitalanlage eigentlich 5 % bringt, aber davon 1,5 % an Kosten abgezogen werden, dann stehen zu Rentenbeginn nur 53.501,16 € zur Verfügung. Wäre der Vertrag kostenfrei gewesen, so hätte er aber 13.865,30 € mehr für die Rente. Die Kosten wirken also so, als würden ihm jeden Monat 20,58 € vom Sparbeitrag abgezogen.

Berechnungsannahmen: Wertentwicklung vor Kosten 5,0 %, Effektivkosten von 1,5 %, Anspardauer bis Alter 67, monatliche Sparleistung von 100 Euro

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