„Legal“ oder „Betrug“? BGH hat entschieden

Das mit dem Betrug ist immer so eine Sache. Man kann sich schnell betrogen fühlen – auch wenn es eigentlich kein Betrug ist. Wenn eine Partei vor der Wahl das eine sagt und dann das andere tut, dann ist das Betrugsgefühl bei den Wählern groß. Aber es handelt sich vor der Wahl nur um eine Absichtserklärung, die die Politiker dann „vergessen“. Es gibt ja auch keinen Vertrag mit den Wählern.

Bei Lebensversicherungen ist das etwas anders. Da haben die Versicherten einen handfesten Vertrag. Es gibt die Police und das Kleingedruckte. Und nicht zu knapp! Das können zig Seiten sein!

Leider funktionieren die Verträge aber eben nicht so gut. Stornierung ist der Normalfall und der Frust bei Versicherten groß. Darum gibt es streitbare Verbraucherschützer, die dagegenhalten. Und auch Verbraucherschützerinnen, wie Frau Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die ist just gegen die Allianz bis vor den BGH gezogen.

Eigentlich klingt es nach dem Gesetz recht klar: „Bei gleichen Voraussetzungen dürfen Prämien und Leistungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden“. Und wenn die Leistungen – im konkreten Fall die Überschussbeteiligung – bei eigentlich gleichartigen Verträgen unterschiedlich hoch ausfällt, dann kann das doch nicht korrekt sein, oder?

Kunden die schlechter behandelt werden als andere, obwohl sie im gleichen Tarif sind, fühlen sich natürlich betrogen. Sie bekommen weniger Leistung und das anscheinend nur, weil ihr Vertrag schon etwas länger läuft als der Vertrag anderer Kunden.

Der BGH sieht aber keinen „Betrug“. Der sagte gestern, dass das in Ordnung ist – dass das „legal“ ist.

Für die einen ist es Betrug, für die anderen die legalste Sache der Welt. Unterm Strich also wieder „legaler Betrug“ in der Lebensversicherung. Diesmal vom BGH bestätigt.

PS: Ich hoffe, Frau Klug findet noch einen Weg, das Urteil einer Überprüfung durch ein höheres Gericht zuzuführen. Ich wüsste gerne, was Verfassungsgericht oder EUGH dazu sagen!

Hintergründe:

Allianz Perspektive: BGH sieht keine Benachteiligung von Versicherten mit älteren Verträgen | Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de)

Allianz Perspektive: BGH winkt Überschussverteilung durch – VersicherungsJournal Deutschland

Allianz siegt vor dem BGH | Versicherungsmonitor (nicht gratis)