Riester-Neuregelung bevorzugt Versicherer zu Lasten des Wettbewerbs

Gutes Gesetz mit handwerklichen Schwächen

Das Bundesfinanzministerium hat jüngst das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge“ vorgelegt, mit dem die Riester-Rente zukunftsfähig gemacht werden soll. Diplommathematiker Axel Kleinlein hat hierzu eine Stellungnahme erstellt. „Im Großen und Ganzen ist das Gesetz ein großer Wurf, ein guter Schritt nach vorne und führt zu echten Besserungen für die Bürgerinnen und Bürger“, resümiert Kleinlein. Besonders positiv hebt er hervor, dass sich die Versicherungswirtschaft zukünftig einem echten Wettbewerb stellen soll. „Leider finden sich im Kleingedruckten immer noch massive Bevorzugungen der Versicherungswirtschaft“, kritisiert er aber. So würden nach derzeitigem Wortlaut auch weiterhin die Versicherer allein die Auszahlphase beherrschen. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert die handwerklichen Fehler auszumerzen und Auszahlpläne zum Beispiel über Fondsgesellschaften oder ETFs zu ermöglichen“.

Das Hauptproblem besteht darin, dass für die Auszahlphase eine sehr strikte Kostenstruktur vorgesehen ist, die den Angeboten vieler Finanzdienstleister fremd sind. „Hier wird durch die Hintertür dafür gesorgt, dass auch weiterhin die Versicherer mit ihren teuren Verrentungen den Markt dominieren“, so Kleinlein. Kleinlein beschreibt das Dilemma mit einem alltäglichen Vergleich: „Das ist so, als sollte es eigentlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn geben, im Kleingedruckten dann aber steht, dass nur Fahrzeuge mit einer Stern-Verzierung das Gaspedal durchdrücken dürfen.“ Ähnlich ist die gesetzliche Kostenvorgabe, die letztlich nur für Versicherer anwendbar ist und andere Finanzdienstleister ausschließt. „Auch in der Auszahlphase brauchen wir einen echten Wettbewerb“, fordert Kleinlein.

Zusätzlich regt er an, dass für die Auszahlpläne ein größerer kalkulatorischer Gestaltungsspielraum eingeräumt werden sollte. „Das Gesetz ermöglicht den Versicherern neue Produktkonstruktionen. Das sollte dann auch für die anderen Anbieter gelten!“, fordert der Versicherungsmathematiker.

Was die Sterblichkeitsannahmen betrifft, sollte bei den Angeboten der Versicherer zudem eine größere Transparenz gewährleistet werden. „Nur wenn der Kunde weiß mit welcher Lebenserwartung der Tarif kalkuliert ist, kann er das Angebot vernünftig einordnen“, begründet Kleinlein seinen Vorstoß.

Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Die Pressemitteilung finden Sie hier als pdf.