Wer schon einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen und bespart hat, kann unter Umständen etwas tun, um Schlimmeres abzuwenden. Vielleicht kann der Vertrag rückabgewickelt werden, bei einer Kündigung etwas mehr herausgeholt werden oder aber der Vertrag widerrufen werden. Ich bin Versicherungsmathematiker (Aktuar) und kann nachrechnen und aus versicherungsmathematischer Sicht analysieren, wie es um Ihren Vertrag steht. mathconcepts kann untersuchen, was aus versicherungstechnischer Sicht eigentlich vereinbart war und ob das eingehalten wurde, ob die „Zahlen stimmen“. Für die rechtliche Beurteilung braucht es dann aber einen Rechtsvertreter.
Was genau tun wir bei mathconcepts bei Gutachtenerstellung?
Wir sichten den Vertrag und die Unterlagen, um den Vertrag zu verstehen. Dann rechnen wir nach und prüfen, ob im Vertragsverlauf die gängigen höchstrichterlichen Urteile auch beachtet wurden. Zudem werfen wir einen Blick auf das „Kleingedruckte“, um zu schauen, ob aus versicherungsmathematischer Sicht Ungereimtheiten bestehen.
Was steht in dem Gutachten, das als Ergebnis an die Kunden geht?
In dem Gutachten wird zunächst erklärt, was in dem Vertrag tatsächlich passiert ist, wie sich die Vertragswerte entwickelt haben und welche Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen womöglich geltend gemacht werden können.
Das, was wir errechnen, ist noch nicht automatisch das, was Sie vom Versicherer sofort überwiesen bekommen. Wir prüfen auch Sachverhalte, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind, wo es also „drauf ankommt“, ob Sie die Ansprüche durchsetzen können oder nicht.
Das Gutachten ist daher die Grundlage mit der zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder ein Versicherungsberater dann für Sie den Rechtsweg beschreiten kann. Wir arbeiten mit Rechtsanwaltskanzleien eng zusammen und können Sie mit Fachanwälten zusammenbringen. Wir arbeiten aber auch mit dem von Ihnen gewählten Rechtsvertreter gerne zusammen.
Sollen Sie den Vertrag kündigen?
Nicht immer ist die Kündigung der Lebensversicherung der beste Weg! Verträge, die in absehbarer Zeit fällig werden, sollte man in der Regel nicht kündigen. Wenn Sie sich aber für eine Kündigung entscheiden, dann können Sie das direkt tun. Dafür benötigen Sie keinen Dritten.
Auch schon beendete Verträge können innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise drei Jahre) nachträglich überprüft werden. Falls Ihr Vertrag also gekündigt ist, dann können Sie üblicherweise auch im Nachhinein noch den Vertrag prüfen lassen.
Achtung! Zuweilen hört man auch von erheblichen Ansprüchen die zusätzlich zu den von den Versicherungsunternehmen gezahlten Beträgen geltend gemacht werden könnten. Das trifft aber nicht immer zu. Und es gibt natürlich auch Versicherungsunternehmen die korrekt arbeiten! Ansonsten gilt: Je größer der Vertrag, umso größer die Chance auf eine höhere Leistung als vom Versicherer abgerechnet.
Wann macht es eher keinen Sinn, den Vertrag gutachterlich prüfen zu lassen?
Hier rechnet sich unsere gutachterliche Tätigkeit von vornherein üblicherweise nicht:
- Rückkaufswert unter 10.000 €
- Riester-Renten
- Reine Risikolebensversicherungen
- Reine BU-Versicherungen
Bei diesen Verträgen ist entweder der Aufwand zu hoch oder aber der Risikoschutz ist von vornherein so werthaltig, dass eher nur geringere zusätzliche Ansprüche zu erwarten sind.
Wie geht’s los?
Wir benötigen für diese rechnerische Prüfung nachfolgende Unterlagen eingescannt und möglichst nach Datum sortiert:
Notwendige Unterlagen:
- Versicherungsschein zu Vertragsbeginn und der letzte Nachtrag zum Versicherungsschein
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Endabrechnung des Versicherers, wenn der Vertrag beendet ist oder aber eine aktuelle Standmitteilung
- Bei fondsgebundenen Verträgen oder britischen Verträgen die Modellrechnung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns – also die Berechnungen die Sie davon überzeugt haben, den Vertrag überhaupt abzuschließen.
- Bestätigungsschreiben des Versicherers bei Änderung der Versicherungsnehmer-eigenschaft, bei Policendarlehen etc.
Was zusätzlich hilfreich ist:
- Alle zwischenzeitlichen Nachträge zum Versicherungsschein (besonders wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde oder sich der Beitrag verändert hat).
- Besondere Versicherungsbedingungen für Zusatzversicherung (falls vorhanden) und für die Beitragsdynamik (falls vereinbart)
- Angaben zu den tatsächlich gezahlten Beiträgen
- Wenn erfolgt, die Kündigung oder den Widerruf
- Informationsschreiben bei Wechsel des Versicherers
- Bestätigungsschreiben des Versicherers bei Wechsel des Versicherungsnehmers
- Standmitteilungen
Ganz wichtig: Bitte übersenden Sie uns keine Originale! Die sollten Sie grundsätzlich nicht aus der Hand geben. Senden Sie uns bitte Scans der Unterlagen!
Wenn eine erste Sichtung der Unterlagen zu dem Ergebnis führt, dass eine rechnerische Prüfung sinnvoll sein kann, erstellen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – ein entsprechendes Gutachten.
Was kostet das?
Die Gutachtenerstellung ist im Normalfall mit Kosten in Höhe von 1.250,00 € zzgl. MwSt. verbunden, insgesamt also 1.487,50 €. Lediglich bei komplexeren Fällen können ggf. etwas höhere Kosten anfallen, natürlich melden wir uns dann vorab bei Ihnen.